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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

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Für die Locationsuche und Locationvermittlung, Organisation und Produktionsbetreuung durch zlocationz, im Folgenden zlocationz genannt.
 

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PRÄAMBEL

zlocationz bietet Dienstleistungen auf dem Gebiet der Locationsuche, Locationvermittlung, Produktionsorganisation und Produktionsbetreuung vor Ort. Der Auftraggeber wurde von zlocationz ausdrücklich darüber aufgeklärt, dass der Zlocationz im Namen und im Auftrag des Auftraggebers mit Personen vor Ort verhandelt, die Verfügungsrechte / Zugangsrechte etc zu bestimmten Örtlichkeiten (Locations) haben. Die mit diesen Personen vereinbarten Gebühren, Termine und Genehmigungen etc. sind bis zur Zahlung der von diesen Personen geforderten Gebühren für diese Personen nicht bindend. Der Auftraggeber ist deshalb darüber aufgeklärt worden, dass er somit keine einklagbaren Ansprüche gegenüber zlocationz auf Erfüllung des zwischen zlocationz und den über eine Location verfügungsberechtigten Personen getroffenen Vereinbarungen hat. Das Risiko der Durchführbarkeit des Projekts und das Risiko vorgenannter Tatsachen ist dem Auftraggeber hinlänglich erklärt worden. Trotz dieser Umstände erkennt er nachfolgend aufgeführte allgemeine Geschäftsbedingungen an. 
 

I. ALLGEMEINES

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten durch Auftragserteilung als anerkannt und für den Fall der Auftragsannahme als Vertragsbestandteil. Soweit unser Vertragspartner die Allgemeine Geschäfts-und Lieferbedingungen im Einzelnen nicht angewendet wissen will, hat er uns dies rechtzeitig noch vor der Auftragserteilung bzw. Auftragsannahme schriftlich unter Bekanntgabe seiner Änderungen mitzuteilen. zlocationz ist in diesem Falle nicht verpflichtet, den Auftrag anzunehmen bzw. auszuführen, kann jedoch seine Zustimmung zu den Änderungswünschen des Auftraggebers schriftlich mitteilen. An übersandten/übergebenen Katalogen, Fotografien, Zeichnungen, Skizzen oder ähnlichem behalten wir uns Eigentums-und Urheberrechte vor. Unsere sämtlichen Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung anderen/fremden Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Abweichende Erklärungen und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch zlocationz.
 

II. AUFTRAGSERTEILUNG

Es ist als branchenüblich festzustellen, dass Aufträge in vielen Fällen ohne schriftlichen Auftrag mündlich/telefonisch erteilt und/oder bestätigt werden. Wird zlocationz aufgrund eines nur mündlich/telefonisch erteilten und/oder bestätigten Auftrages tätig, so gilt der entsprechende Vertrag nach mündlicher/telefonischer Auftragsannahme durch zlocationz als geschlossen, auch ohne nachfolgenden schriftlichen Auftrag oder eine Auftragsbestätigung. Auch mit einer nur mündlichen/schriftlichen Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Honorars und der anfallenden Spesen etc. 
 

III. HONORAR -ENTGELT

Der Auftraggeber zahlt zlocationz grundsätzlich das in dem Auftrag zwischen den Parteien vereinbarte Honorar pro Tag, Telefonpauschale, Kilometergeld zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Honorarforderungen von zlocationz für eine erfolgte Locationsuche sind nicht vom Erfolg der Suche oder der tatsächlichen Nutzung einer vorgeschlagenen Location abhängig; die Honorierung erfolgt erfolgsunabhängig für die mit der Suche erbrachte Dienstleistung. Bei Aufträgen außerhalb der Stadt/Region, in der das jeweils beauftragte Büro von zlocationz ansässig ist, trägt der Auftraggeber ebenso sämtliche Spesen und Reisekosten. Die zwischen den Parteien vereinbarten Honorarsätze sind bindend: Nachlässe (wie z.B. Skonti) werden nicht gewährt. Zur Annahme von Aufträgen ist locaztionz nicht verpflichtet. Der Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er mündlich, telefonisch, schriftlich oder per Telefax bestätigt oder ausgeführt ist.
 

IV. EIGENTUMSVORBEHALT

zlocationz stellt dem Auftraggeber Location-Unterlagen (Datenblätter, Fotos, Videos, etc.) nur zur einmaligen Nutzung und zur Erfüllung eines Auftrages zur Verfügung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm überlassenen Unterlagen zu vervielfältigen, anderweitig als vereinbart zu nutzen oder nach Erhalt der Unterlagen aufgrund dieser Unterlagen unter Umgehung von zlocationz entsprechende Buchungen vorzunehmen. Im Falle der Zuwiderhandlung zahlt der Auftraggeber 25% des Auftragsvolumens des ursprünglichen Auftrags als Schadenersatz. Die Geltendmachung eines höheren, im Konkreten nachgewiesenen Schadenersatzbetrages bleibt vorbehalten.
 

V. DIENSTLEISTUNGSUMFANG/-ZEITRAUM/-GEBÜHREN

zlocationz bietet grundsätzlich die in der Präambel aufgeführten Dienstleistungen an. Das Honorar gemäß Ziffer III. unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich auf den zwischen den Parteien verhandelten Dienstleistungszeitraum. Verlängert sich der Dienstleistungszeitraum, erhöht sich in entsprechender Anwendung die Gesamthonorierung.
 

VI. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Vor Auftragserteilung wird von zlocationz ein Angebot erstellt. Sind hierin Gebühren/Honorarsätze/Preise fremder dritter Unternehmen enthalten, stellt diese zlocationz dem Auftraggeber so wie von dem Drittunternehmen berechnet in Rechnung. Von zlocationz mit über eine Location verfügungsberechtigten Personen ausgehandelte Locationnutzungsgebühren sind vom Auftraggeber unmittelbar an diese verfügungsberechtigten Personen zu zahlen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung und der Zustimmung durch zlocationz. Rechnungen, die zlocationz für seine Leistungen an den Auftraggeber stellt, sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. 
 

VII. HAFTUNGSUMFANG

Sämtliche zur korrekten Durchführung des Auftrages notwendigen Maßnahmen werden, soweit möglich und notwendig, mit dem Auftraggeber zuvor abgestimmt. Auftretende Mängel, die auf die Ablehnung einer von zlocationz vorgeschlagenen Maßnahme durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ist eine vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber nicht möglich, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die Maßnahme im Sinne der Handlungsweisen eines ordentlichen Kaufmanns einzuleiten bzw. durchzuführen. Sämtliche aus einer solchen Maßnahme resultierenden Risiken und Verpflichtungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Übernahme von Risiken und Verpflichtungen kann der Auftraggeber ausschließlich bei Nachweis der schuldhaften Verletzung der Sorgfaltspflichten von zlocationz ablehnen. Benötigt zlocationz zur Durchführung des Auftrags die Dienste/die Hilfe Dritter/grundsätzlich Dritte, haftet zlocationz nur für eigene Vermittlungs-und Organisationsfehler. Die Haftung für fahrlässiges, grob fahrlässiges, schuldhaftes Handeln Dritter ist seitens zlocationz ausgeschlossen. Wird zlocationz mit der Hintergrundsuche (Locationsuche) beauftragt, führt er diese grundsätzlich gegen entsprechend vereinbartes Honorar, jedoch ohne Übernahme einer Erfolgsgarantie aus. zlocationz haftet nicht bei Produktionsbeeinträchtigungen, -verzögerungen oder -ausfällen infolge höherer Gewalt, Unfällen, Naturkatastrophen, ungünstigen Witterungen, Verweigerung behördlicher Genehmigungen, etc., politischen Unruhen, Stornierungen/Fehlbuchungen von eingeschalteten Unternehmen, Fehler und Versäumnisse eingeschalteter Dritter, für entzogene Genehmigungen, kurzfristig durch andere Dritte erhöhte Gebührenforderungen und in sämtlichen ähnlich gelagerten Fällen, auf die zlocationz keinen unmittelbaren Einfluss hat. Die Haftung entfällt ebenfalls bei unvorhergesehener Arbeitsunfähigkeit des von zlocationz gebuchten Locationscouts/Locationmanagers infolge Krankheit,Unfall oder ähnlichem. zlocationz haftet in keinem Fall für Ansprüche von Locationinhabern oder Personen bzw. Behörden, die über von zlocationz für Foto-oder Filmproduktionen vermittelten Örtlichkeiten verfügungsberechtigt sind, die aus Schäden oder Verfehlungen resultieren, die vor, während oder nach der betreffenden Foto-oder Filmproduktion durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter verursacht wurden und auf die zlocationz keinen unmittelbaren Einfluss hatte. Die Haftungs-und Versicherungspflicht für solche Fälle obliegt dem Auftraggeber. 
 

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies wird zwischen den Parteien auch für den Fall vereinbart, dass der Vertragsabschluß in einem Land der Europäischen Union zustande kommt bzw. in einem anderen Land weltweit. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen ist Berlin. Die Nichtigkeit einzelner vorstehender Bestimmungen berührt nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vorschriften.

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ZLOCATIONZ 06/2022

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